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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Seminarleistungen

Sachverhalt: Unser Mandant ist Hygienetechniker und Dozent und bietet in medizinischen Diensten, Kindertagesstätten und Schulen, Behörden, Industrie, Handwerk, Dialysen, ambulante Pflegedienste, Physio- und Ergotherapeutischen Praxen, Facharztpraxen, Rettungsdiensten, Fahrdiensten, Taxiunternehmen, Krankentransporten, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen die nachfolgenden Leistungen an: • Hygieneseminare & medizinische Notfallseminare Fragen: 1. Wie sind die Seminarleistungen umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen? 2. Ändert sich an der Beurteilung etwas, wenn der Mandant zusätzlich folgende Leistungen anbietet? • Hygienebegehungen gemäß behördlichen Anforderungen • Abklatschuntersuchungen mit Nährböden • Hygienechecks mittels UV-Lichts • Erstellen von Hygieneplänen und Verfahrensanweisungen
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