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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Altenheim

Ich habe ein Seniorenheim in der Rechtsform einer GmbH, welches umsatzsteuerpflichtige Essenslieferungen und Verkäufe an Bistros an Fremde erzielt. Daneben führt es Veranstaltungen (Busreisen) für die Bewohner des Altenheims durch. Zurzeit war es so, dass sämtliche Aufwendungen von den Taschengeldkonten der Busteilnehmer bezahlt wurden. Nunmehr möchte das Altenheim eine Vereinfachungsregelung durchführen in der folgenden Form: 1. Alle Altenheimbewohner zahlen einen Fixbeitrag zur Abgeltung der Unkosten. 2. Veranstalter ist somit das Altenheim. Eine Einzelabrechnung erfolgt nunmehr nicht. Fraglich ist, ob es Probleme hinsichtlich der Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer gibt bzw. ob hier eine Umsatzsteuerpflicht für die Veranstaltung vorliegt oder eine gewerbliche Tätigkeit?
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