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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Pflegeeinrichtung

Ich habe ein Problem mit der Umsatzsteuer bzw. den Befreiungsvorschriften in der Pflege. Eine gGmbH in Trägerschaft der Stadt betreibt ein Pflegeheim, einen ambulanten Pflegedienst, betreutes Wohnen und eine Kindertagesstätte. Über viele Jahre wurden folgende Umsätze als steuerfrei abgerechnet: – Hausnotruf in der ambulanten Pflege –, – private Telefongebühren der Heimbewohner –, – Antennenanschlussgebühr der Heimbewohner –. Im betreuten Wohnen betrifft es folgende Positionen: Essengeld, Wäschereileistungen, Fahrdienst, Kulturbeitrag und ein Servicepaket (Pauschale für kulturelle Veranstaltungen, Hausmeister …). Im Pflegedienst geht es um das Essengeld und die Vergütung für das Ausfahren des Essens. Das Essen wird im Heim selbst gekocht. Weiterhin wurde der Stationsverkauf an Heimbewohner steuerfrei angesehen. Aufgrund einer Umsatzsteuer-Nachschau gibt es nun geteilte Meinungen. Welche Befreiungsvorschriften greifen und was gehört bzw. gehört nicht zu den eng verbundenen Umsätzen? Die Bewohner des betreuten Wohnens haben fast alle eine Pflegestufe und die Einrichtung einen Versorgungsvertrag nach SGB XI. Ich habe leider keine aktuelle Rechtsprechung gefunden und hoffe, Sie können mir helfen.
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