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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Eine selbständiger Physiotherapeut erbringt Leistungen, die gem. § 4 Nr. 14a UStG steuerfrei sind. Er hat einen Vertrag mit einem Verein geschlossen. Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Funktionstraining (Trockengymnastik) für die Vereinsmitglieder, die rheumatisch erkrankt sind. Ist diese Leistung ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit oder handelt es sich um steuerpflichtige Leistungen?
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