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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermietungstätigkeit

Unsere Mandantin ist Einzelunternehmerin mit einer Physiotherapie- und Ostheopathiepraxis. Sie vermietet ihre Räumlichkeiten an Dritte (Unternehmer und Privatpersonen) für mehrere Stunden oder mehrere Tage regelmäßig und unregelmäßig. Diese Räumlichkeiten sind von ihr selbst auch nur gemietet. Die Umsätze, die sie durch die Ostheopathie und Physiotherapie erwirtschaftet, sind von der Umsatzsteuer befreit. Wie sieht es mit den Umsätzen aus, die sie aus der Vermietung erwirtschaftet? Sind diese Umsätze umsatzsteuerpflichtig? Zusätzlich stellt sie Nebenleistungen wie Verpflegung und Aufbauhilfe in Rechnung und weist in allen Rechnungen Umsatzsteuer (19 %) aus. Diese Umsätze unterliegen doch in jedem Fall der Umsatzsteuer?
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