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Osteopath,Heilpraktiker,Heilbehandlung

Mein Mandant ist freiberuflich als Osteopath und Heilpraktiker tätig. Als Osteopath erzielt er jährlich Einnahmen i.H.v. 14.000 €, als Heilpraktiker jährlich Einnahmen i.H.v. 16.000 €. Patienten einer osteopathischen Behandlung werden nicht von anderen Ärzten überwiesen. Sind Umsätze i.H.v. 30.000 € oder lediglich 14.000 € (Heilpraktiker) nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei? Sollten lediglich 14.000 € umsatzsteuerfrei sein, kann die Kleinunternehmerregelung für die restlichen 16.000 € in Anspruch genommen werden?
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