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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Verpachtung

SV: Kapitalgesellschaft B ist ein Gastronomiebetrieb und hat vier Restaurants (Teilbetriebe). B möchte gerne künftig die Teilbetriebe bis auf einen verkaufen, vorerst wurden aber die Betriebe an sog. Franchisenehmer verpachtet. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen, auch die Überlassung der Pachträume, gehen an den Franchisenehmer über. Meine Frage nun: Die Nutzungsüberlassung (die Pachteinnahmen) aus der Teilbetriebsvermietung, ist dies ein steuerbarer oder nicht steuerbarer Umsatz im Rahmen für der Betriebsverpachtung? Sind gleichermaßen die erhaltenen Franchisegebühren mit oder ohne USt auszustellen? Die Mietverträge sind zivilrechtlich auf den Gesellschafter H (die B-KapG ist eine Einmann-GmbH) ausgestellt. Vor der Vermietung bestand hier mit dem Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft somit eine Betriebsaufspaltung, da durch die Überlassung der Räume an die GmbH sowohl die personelle als auch sachliche Verflechtung erfüllt waren. Die Mietverträge können auf die Pächter nicht umgeschrieben werden, so dass diese an den Gesellschafter H gebunden sind. Die Kapitalgesellschaft möchte die Mieträume jetzt über einen gesonderten Vertrag an die Pächter weiterbelasten, es soll eine Optierung im Sinne des § 9 UStG erfolgen. Meines Erachtens ist dies aber nicht möglich, wenn die Betriebsverpachtung nicht steuerbar ist, oder? Die Weiterbelastung der Mieträume dürfte dann doch eher als Hilfsgeschäft angesehen werden, oder? Somit würde die Optierung ausscheiden, und diese dürfte doch nur ohne offen ausgewiesene USt vermietet werden?
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