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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Pflegekurse

Sachverhalt: Mein Mandant (GmbH) verkauft und montiert grundsätzlich Treppenlifte vor allem für alte und behinderte Menschen. Eine Mitarbeiterin hat die Qualifikation als qualifizierte Pflegekraft erworben. Für die GmbH liegt eine Zulassung der VDEK als unabhängige Beratungsstelle nach § 37 Abs. 3 SGB XI vor. Mein Mandant beabsichtigt, Pflegekurse nach § 45 SGB XI auszurichten. Frage: Unterliegen die Leistungen unter den o.a. Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 16 UStG?
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