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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Unterrichtsleistungen

Die Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG für selbständige Lehrer greift, sofern die Lehrer unmittelbar an Instituten unterrichten, die eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb vorliegen haben. Der Tatbestandsmerkmal „unmittelbar“ verlangt persönlich erteilten Unterricht – eine Weitergabe des Lehrauftrages an Dozenten ist nicht umsatzsteuerfrei. Sofern der Lehrer jetzt aber als GmbH firmiert und unter dieser abrechnet – wäre diese Leistung noch umsatzsteuerfrei? (Der Lehrer ist Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer, würde auch selbst unterrichten und hat keine weiteren Angestellten).
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