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Ausfuhrlieferung,Leistungsempfänger Abnehmer,Zahlender Unternehmer

Sachverhalt: Meine Mandantin, eine Küchenmöbel GmbH, produziert in Deutschland Küchen, die an einen Abnehmer in der Schweiz geliefert werden. Alle Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausführlieferung liegen vor. Einzige zukünftige Änderung ist, dass eine andere Gesellschaft mit selbem Inhaber die Rechnungen bezahlen wird. Frage: Gibt es ein Problem bei der Umsatzsteuer, das zu beachten ist, wenn nicht der Empfänger der Ware die dazugehörige Rechnung bezahlt, sondern ein anderes Unternehmen, das aber denselben Inhaber bzw. Gesellschafter hat?
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