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§ 4 Nr. 4b UStG,Lieferungen im Zolllager

Sachverhalt 1. Das Schwesterunternehmen (SU) aus China liefert die Ware zu einen Zolllager im Inland. 2. Unsere Mandantin (GmbH) kauft von SU die Ware. GmbH trägt die Lagerkosten. 3. GmbH verkauft die Ware an einen deutschen Abnehmer (= Unternehmer). Der Abnehmer holt durch seinen Spediteur die Ware vom Zolllager ab und liefert zu seinem eigenen Zolllager (Milkrun-Konzept). 4. Der Abnehmer meldet die Ware beim Zoll und schuldet EUSt. Frage: • Wie ist die Lieferung zw. GmbH und Abnehmer zu behandeln? Umsatzsteuerpflichtig? • Wie ist die Lieferung zw. SU und GmbH zu behandeln? • Wie ist es zu behandeln, wenn die GmbH die Waren in die andere EU-Länder verkauft?
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