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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Gelangensbestätigung

Unsere Frage betrifft im speziellen die innergemeinschaftliche Lieferung bei gebrauchten Kfz im Abholfall. Wie ist nach aktuellem Rechtsstand das korrekte Vorgehen bezüglich der Ausstellung der „Gelangensbestätigung“? Muss der Käufer (Abholer) die Bestätigung nach Ankunft am Bestimmungsort des Kfz erstellen und dem Verkäufer zusenden und ist es bei fehlender „Gelangensbestätigung“ möglich, den Nachweis der Verbringung anderweitig zu erbringen, oder führt dies zwangsläufig dazu, dass der Verkauf umsatzsteuerpflichtig wird? Oftmals wird bei Abholung direkt bestätigt, dass das Fahrzeug an den entsprechenden Ort verbracht wird.
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