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Darlehen,Fälligkeit,§ 11 Abs. 1 EStG

Sachverhalt: Eine GmbH mit fünf Gesellschaftern hat mit jedem Gesellschafter einen Darlehensvertrag geschlossen, Laufzeit fünf Jahre, endfällig. Die Zinsen betragen 1,5 %, werden gemäß Vertrag thesauriert und mit der Rückzahlung des Darlehens fällig. Frage: Wann erfolgt der Zufluss der Zinsen beim Gesellschafter, wann ist demzufolge Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen? 
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