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§ 32d EStG,Rechtsfolge,Antrag

A hat ein Darlehen an die GmbH gegeben, an welcher er mit 50 % beteiligt ist. Das Darlehen hat er in gleicher Höhe bei einer Bank aufgenommen. Sind die Zinserträge zu 100 % steuerpflichtig oder nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 %? Analog sind dann u.E. die Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung zu beurteilen. Korrekt? Kann er unabhängig hiervor parallel im selben Jahr Ausschüttungen aus dieser GmbH mit dem Abgeltungssatz versteuern?
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