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Optionsschein,Wertaufholungsgebot

Anschaffung Wertpapier (Optionsschein zum Erwerb von Aktien) im Jahr 2018 für 100 (= Kurswert der Aktie im Zeitpunkt Erwerb Optionsrecht) und Aktivierung im Umlaufvermögen. Zum 31.12.2018 Teilwertabschreibung auf Kurswert (der Aktie) von 80. Im Jahr 2019 Umwandlung der Optionsscheine in entsprechende Aktien und Umbuchung in das Anlagevermögen, folgende Konstellationen: a) Kurswert ist auf 90 gestiegen. b) Kurswert ist auf 70 gefallen. 1. Wie hoch sind die Anschaffungskosten der Aktien im Anlagevermögen und mit welchem Wert müssen diese vom Umlaufvermögen ins Anlagevermögen umgebucht werden? (evtl. Zuschreibung im Umlaufvermögen und anschließende Umbuchung ins AV?) 2. Wenn die Aktien mit 90 (Fall a) oder 70 (Fall b) ins Anlagevermögen umgebucht werden, muss zukünftig eine Wertaufholung bis max. 100 erfolgen im Falle weiterer Kursanstiege?
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