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§ 20 I Nr. 7 EStG,Schenkungssteuer

Mandant (natürliche Person) stellt seiner Lebensgefährtin ein Privatdarlehen über TEUR 300 zur Renovierung ihres privaten Wohnhauses zur Verfügung. Mandant bewohnt dieses Haus mit seiner Lebensgefährtin. Der Darlehensvertrag ist notariell beurkundet und eine Grundschuld für das Grundstück eingetragen. Mandant will das Darlehen zinslos zur Verfügung stellen, der Notar meint jedoch, dies wäre aus steuerlichen Gründen nicht möglich, es müsste eine Verzinsung erfolgen, ansonsten würde das Finanzamt fiktive Zinsen i.H.v. 5,5 % ansetzen. Hat der Notar recht? (Eine solche fiktive Verzinsung bei Darlehen zwischen Privatpersonen ist mir nicht bekannt.)
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