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Darlehen,Verzicht,Kapitalvermögen

Sachverhalt: Eltern E gewähren Sohn S unverzinsliches Darlehen für den Bau der eigenen Wohnung. Sohn S verstirbt und i. R. der Erbauseinandersetzung verzichten die Eltern gegenüber der Erbengemeinschaft des Sohnes auf das Darlehen. Die Finanzverwaltung zinst das Darlehen ab und unterwirft die Zinsen bei den Eltern im Jahr des Verzichts der Besteuerung. Frage: Führt der Verzicht auf das unverzinsliche Darlehen zu einem Zufluss des Darlehens und damit zu Einkünften bei den Eltern gem. § 20 EStG?
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