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Verluste im Erbfall,Verlustbescheinigung,Zuordnung

Aus einer Erbschaft bereits im Mai 2018 ist ein Wertpapier-Depot an vier Erben (Kinder des Erblassers) gegangen. Dieses Depot existiert momentan immer noch auf den Namen des Erblassers, soll aber natürlich aufgelöst bzw. auf ein anderes Depot übertragen werden. Leider sind bereits vor, aber auch nach dem Todesfall Verluste auf dem Depot entstanden. Ein Erbe hatte seit 12/2017 Depotvollmacht und mit Zertifikaten gehandelt. Die Sterbeurkunde wurde erst jetzt Anfang 2020 eingereicht, da übersehen wurde, diese einzureichen. Der Verlustverrechnungstopf war bis zu diesem Datum eingefroren. Als letztes Jahr versucht wurde, eine Jahresbescheinigung über die Verluste zu bekommen, um diese beim Finanzamt geltend machen zu können, wurde dies abgelehnt, da der Verlustverrechnungstopf eben eingefroren war. Folgende Fragen: – Ist es möglich, die entstandenen Verluste für die Erben geltend zu machen? – Wenn ja, welche Daten müssen wie aufbereitet werden? – Sind die Verluste automatisch den einzelnen Erben nach dem Anteil ihres Erbes zuzurechnen oder ist man da etwas „freier“? – Mdt. hat nur eine Aufstellung des Depots bis zum Todestag erhalten, darin sind die bis zum Todestag entstandenen Verluste nicht aufgeführt. Diese müssten ja aber für die Steuererklärung 2018 noch für den Verstorbenen und dessen Ehepartnerin geltend gemacht werden können. Wäre hier auch manuell eine Aufstellung zu machen (ist das möglich?) oder wurden die Verluste evtl. automatisch von dem Broker (Flatex) an das Finanzamt gemeldet? Und wenn, von welchen Zeiträumen? Bis wann müssten diese Verluste beim Finanzamt geltend gemacht bzw. gemeldet werden (Jahre 2018 und 2019) bzw. ist es ohne Verlustbescheinigung der Bank gar nicht möglich?
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