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bestandsgeschützte Altanteile,InvStG,Steuerbescheinigung

Wir haben die Steuerbescheinigung einer deutschen Bank vorliegen, in der nachrichtlich die Information enthalten ist, dass bestandsgeschützte Alt-Anteile veräußert wurden. Die Höhe der Gewinne werden mit € 200 ausgewiesen. Separat wird die Höhe der Verluste mit € 400 ausgewiesen. Nun stellt sich die Frage bezüglich der Berücksichtigung bei der Steuererklärung. Grundsätzlich werden die Gewinne in der Zeile 8a der Anlage Kap eingetragen und bis zur Höhe des Freibetrages von € 100.000 freigestellt. Was passiert jedoch mit dem ausgewiesenem Verlust?
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