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GmbH,Share Deal,Forderungen gegen Gesellschafter

Eine GmbH besitzt ein Objekt, welches vermietet wird. Es wird die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch genommen. Das Gebäude ist abgeschrieben. Die Vermietung ist in den letzten Jahren gut gelaufen. Der Banksaldo hat einen hohen Bestand. Es bestehen Gesellschafterforderungen, weil Darlehen ausgegeben wurden. Die GmbH soll nun mit Hilfe eines Share Deals veräußert werden. Fragen: 1. Ist es korrekt, dass der Käufer die Buchwerte übernehmen muss und somit das abgeschriebene Gebäude mit dem Buchwert auch nach dem Verkauf weiter bilanziert wird? Das heißt, es wird sich kein neues AfA-Volumen generieren lassen? 2. Was passiert bei dem Verkauf mit dem Banksaldo? Wird der Bankbestand bei dem Kaufpreis einfach draufgeschlagen? 3. Wenn die Forderungen gegenüber den Gesellschaftern nicht wieder ausgeglichen werden können, weil vorerst kein Geld zur Verfügung steht, können die Forderungen im letzten Jahresabschluss der GmbH vor dem Verkauf ausgebucht werden? Denn der Käufer wird ja keine fremden Forderungen mit übernehmen wollen.
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