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TEV,Abgeltungssteuer

GmbH schüttet an Gesellschafter, der zu 50 % beteiligt ist, aus. Steuerbescheinigung liegt vor. Wahlrecht, ob Teileinkünfteverfahren angewandt wird oder eben die Steuer mit dem 25-%-Abzug abgegolten ist. Frage: Wo sind die Beträge in der Einkommensteuererklärung einzugeben, damit die Prüfung durchgeführt wird, ob Abgeltungssteuer oder Anwendung Teileinkunftsverfahren günstiger ist?  
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