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Tafelpapiere,Einlieferung,Zwangsverkauf

Eine Mandantin hat vor ca. 30 Jahren Wertpapiere gekauft, für die sie jeweils Coupons einlösen konnte (R – heute R...). Die ersten Jahre hat sie die Coupons jeweils eingelöst, in 1997 wurden die Papiere samt Coupons in einem Schließfach verwahrt. Weitere Coupons wurden seither nicht mehr eingelöst. Diese hatten wohl ein Verfallsdatum, welches längst abgelaufen ist. Nun sollen die Wertpapiere verkauft werden. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus, sowohl bezüglich der nicht eingelösten Coupons als auch aus einem ggf. Veräußerungsgewinn? Was geschieht, wenn die Papiere für wertlos erklärt werden und hieraus kein Erlös mehr zu erzielen ist?
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