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§ 20 Abs. 2 EStG,Rückkauf Lebensversicherung

Mein Mandant hat im Jahr 1992 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Im Jahr 2020 möchte er sie gerne zurückkaufen, da der Leistungsfall erst im Alter von 82 Jahren eintritt. Der Mandant hat das 57. Lebensjahr vollendet. Ist der Vorgang steuerpflichtig? Wenn ja, in welcher Höhe?
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