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Einkommensteuer,Werbungskosten,Darlehenszinsen

Mein Mandant wird eine fremdfinanzierte Immobilie veräußern. Zur Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung will er den Kaufpreis gewinnbringend anlegen. Kann er die Zinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzen?
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