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§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG / § 10 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 EStG,Korrespondenzprinzip

Meine Mandantin hat ihrem Sohn vor einigen Jahren unentgeltlich ihre private Haushälfte übertragen.Im Notarvertrag heißt es dazu:„Pflichten des Übernehmers auf Lebensdauer:* als fortlaufende Zahlungen 600 €/Mon an den Übergeber zu zahlen“Im ESt-Bescheid des Sohnes wurden diese Zahlungen als nichtabziehbar behandelt.Bei der Mutter wurden sie als Einnahmen angesetzt.Ist dies korrekt?Muss nicht vielmehr korrespondierend versteuert werden?Wie ist zu verfahren?
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