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Rente,Sonderausgabenabzug

Eine Mandantin war in Spanien als Geschäftsführerin beschäftigt, danach kam sie wieder zurück nach Deutschland. Die spanische Gesellschaft, an der sie zu 49 % beteiligt ist, zahlte die Rentenversicherungsbeiträge weiter. Da die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Nichtbeschäftigung keine Betriebsausgaben sind, liefen die Beiträge auf ein Gesellschafterdarlehenskonto und sollen jetzt von der Mandantin an die spanische Firma gezahlt werden.Diese Beiträge müssten in Deutschland doch absetzbar sein, würde die Bestätigung der spanischen Gesellschaft reichen?
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