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Selbstnutzung,Denkmal

Der Steuerpflichtige hat eine Immobilie saniert. Die Immobilie steht unter Denkmalschutz, die notwendige Bescheinigung der Landesbehörde liegt vor. Der Steuerpflichtige nutzt die Immobilie als eigene Ferienwohnung ohne irgendwelche Vermietungsabsicht. Wie wird die Wohnung gefördert, nach § 10f EStG, soweit sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, und nach § 10g EStG für die Leerstandszeiten?
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