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§ 10 EStG,§ 8 SGB IV,§ 10 Abs. 4 EStG,geringfügige Beschäftigung

Unser Mandant M ist verheiratet, übt eine selbständige Tätigkeit aus und befindet sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 wird bzgl. Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung der Haken bei NEIN gesetzt. Die Ehefrau von M übt einen pauschal versteuerten Minijob aus und hat keine weiteren Einkünfte. Wo ist bei ihr der Haken in den Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 zu setzen? Hat sie Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse/Arbeitgeberbeiträge ... zur Krankenversicherung ...? JA oder NEIN?
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