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Beiträge,PKV

Beiträge zu Krankenversicherung, Rückerstattungen Ein Mandant ist privat krankenversichert.Nachdem er im Kalenderjahr 2017 keine Kosten bei der Versicherung eingereicht hatte, erhielt er eine Beitragsrückerstattung.Auf der anderen Seite hatte er aber Kosten für Gesundheit im weitesten Sinne. Diese wurden als außergewöhnliche Belastungen auch in der Steuererklärung angesetzt.Von diesen Gesundheitskosten haben wir dann in der Steuererklärung die Erstattung der Krankenversicherung abgezogen.Das Finanzamt kürzte den Rückerstattungsbetrag der Versicherung aber bei den bezahlten Beiträgen. Meines Erachtens ist dies nicht korrekt. Die Beiträge wurden als solche bezahlt. Die Erstattung eines Betrages von der Versicherung wurde nur deshalb geleistet, weil unser Mandant Kosten nicht weitergegeben hat. Die Zahlung der Versicherung steht also in elementarem Zusammenhang mit den nicht weitergegebenen Kosten. Diese sind auch entstanden. Unser Mandant war durch diese Kosten belastet.Sind in dieser Frage noch Verfahren vor höchsten Gerichten anhängig?Sollte der Auffassung des Finanzamts gefolgt werden oder sollten wir auf dem Ansatz in der Erklärung bestehen?
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