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§ 7h EStG,erhöhte Absetzung,Eigentumswohnung

Der Steuerpflichtige hat mit notariellem Kaufvertrag vom 17.01.2017 eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erworben. Es handelt sich um eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet.Das Übergabeprotokoll wurde am 27.12.2017 unterzeichnet. Zugesicherter Fertigstellungstermin gem. Notarvertrag war der 31.12.2017.Die erforderliche Bescheinigung der Gemeinde wurde dem Mandanten am 30.01.2019 zugesandt. Darin wird der Betrag für begünstigte Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 200.000 Euro bescheinigt.Die Anlage zur Bescheinigung weist die Rechnungen zu den einzelnen Baugewerken aus. Die Rechnungen wurden in den Jahren 2017 und 2018 von den Handwerkern erstellt. Ausgewiesen sind auch Schlussrechnungen, die erst im Laufe des Jahres 2018 erstellt wurden.Die Vermietung der Eigentumswohnung erfolgt ab Juli 2018.Kann im Jahr 2017 die Sonderabschreibung gem. § 7h EStG in Anspruch genommen werden?
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