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Vermittlungsgebühr,Kinderbetreuungskosten,haushaltsnahe Dienstleistungen

Unser Mandant hatte in den Jahren 2017/2018 eine Au-pair-Beschäftigte für 5,5 Monate. Laut Vertrag mit der Agentur erhielt sie neben freier Unterkunft und Verpflegung ein monatliches Taschengeld i.H.v. 260 €. Außerdem bezahlte unser Mandant neben der Vermittlungsprovision insgesamt 247,50 € für Sprachkurse.Die Au-pair-Beschäftigte war für fünf Stunden täglich neben leichten Aufräum- und Reinigungsarbeiten auch zu Babysitting verpflichtet.1. Handelt es sich hier um ein LSt- u. SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis?2. Sind die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Kinderbetreuungskosten abziehbar?Wenn ja: In welcher Höhe, unabhängig von der LSt- u. SV-rechtlichen Behandlung?
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