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§ 10a Abs. 2a EStG,Einwilligung,elektronische Datenübermittlung

Ein selbständiger Versicherungsvertreter zahlt Beiträge in eine Unterstützungskassenversorgung (BAV). Eine Übermittlung der gezahlten Beiträge an das Finanzamt findet nicht statt. In welche Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand sind diese Beiträge einzutragen? Zeile 8, KZ 303 wurde vom FA abgelehnt, da die Beiträge nicht übermittelt wurden!
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