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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§ 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchstabe b EStG,§ 22 Nr. 1a EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG,BMF-Schreiben vom 11.03.2010 (BStBl.,Übertragung gegen Versorgungsrente

Fall: Vater will seinen Elektrohandel incl. Ladenlokal auf den Sohn übertragen. Meines Erachtens ist das nach § 6 Abs. 3 EStG auch ohne Aufdeckung der stillen Reserven möglich. Der Vater überträgt dem Sohn also komplett alles. Er bezieht dafür eine Vorsorgerente. Das hatten Sie mir auch schon erläutert: Beim Vater ist die Rente nach § 22 EStG zu versteuern und der Sohn hat entsprechend Sonderausgaben.Der Termin steht noch nicht genau fest, Notartermin hat schon zum Vorgespräch stattgefunden, obwohl ich das Gefühl hatte, die Notarin wusste gar nicht so genau, um was es eigentlich geht.Frage: Ich erstelle jetzt erst einmal für den Vater noch die Bilanz zum 31.12.2018. Dann käme als Nächstes die Bilanz zum Übergabetermin, z.B. 31.05. oder 30.06.2019 beim Vater. Das wäre ja dann gleichzeitig die EB-Bilanz des Sohnes?Muss der Vater auch Kassen- und Bankbestände mit übertragen? Ein Darlehen will er vorher noch ablösen. Aber wie sieht es mit Kasse und Bank aus? Die EB des Sohnes hat ja selbstverständlich auch ein ganz anderes Eigenkapital. Gibt es hierzu irgendwo passende Fachliteratur mit evtl. Musterberechnungen?
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