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Erstattungsüberhang,Krankenversicherungsbeiträge,§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Im Rahmen der Erstellung einer Einkommensteuererklärung ergab sich folgender Sachverhalt:Auf Grund von in den Vorjahren zu viel gezahlter Krankenkassenbeiträge kam es im jetzigen Veranlagungsjahr 2018 zur einer Rückerstattung in Höhe von ca. € 15.000. Die Eintragung in der Zeile 20 der Anlage Vorsorgeaufwand führt bei unserem Einkommensteuer-Programm zu einem Sonderausgabenüberhang, welcher den Einkünften im Veranlagungsjahr 2018 hinzugerechnet wird. Ist dies korrekt? Oder sind die erstatteten Beiträge auf die Vorjahre zu verteilen? 
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