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Eheleute planen ein privates Wohnhaus mit Friseursalon zu errichten. Hierbei soll Ehefrau R zukünftig alleine als Friseurmeisterin den Salon führen. Alle Kosten für Wohnhaus und Grundstück werden zu jeweils ½ geteilt. In 2014 wird bereits das Grundstück angeschafft: Notarvertrag vom 11.11.2014 Übergang Besitz/Nutzen/Lasten gehen mit Kaufpreiszahlung auf die Eheleute über 25.11.2014. Zusätzlich wurden in 2014 bereits Maschinen für den Bau in Höhe von 200 EUR angeschafft. Der Bauantrag und die Planungen erfolgen in 2015. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich Ende 2015/Anfang 2016. Der Friseursalon wird voraussichtlich ab 2017 eröffnet. Die Immobilie und das Grundstück gehören je ½ den Eheleuten. Es ist geplant, dass die Eheleute den Friseursalon an Ehefrau vermieten. Der Anteil des Friseursalons beträgt 10,38% der Wohnfläche. Dieser Anteil des Wohnhauses wird für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze verwerdet. Die Vorsteuer aus den anteiligen Anschaffungskosten soll geltend gemacht werden. 1. Bis zu welcher Frist ist umsatzsteuerliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen vorzunehmen. Muss dies bereits zum 31.05.2015 erfolgen?
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