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Mit Rechnungsdatum 13.10.2011 wurde eine Photovoltaikanlage angeschafft. Die Abrechnung der Thüringer Energienetze erfolgte vorerst ohne einen Umsatzsteuerausweis. Nachdem die Thüringer Energienetze auf Anfrage die Abrechnungen 2011, 2012 und 2013 hinsichtlich des Umsatzsteuerausweises (19% USt auf alle Abschlags- und Abrechnungszahlungen) geändert haben, haben wir für das Veranlagungsjahr 2011 am 04.11.2013 eine Umsatzsteuererklärung eingereicht. Die Vorsteuer aus der Anschaffung der Photovoltaikanlage beantragt. Der Vorsteuerabzug wurde jedoch bezüglich der NICHT ZEITNAHEN Zuordnung der Photovoltaikanlage verwehrt. Besteht eine Möglichkeit den Vorsteuerabzug trotzdem geltend zu machen?
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