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Unser Mandant hat gemeinsam mit seiner Ehefrau ein EFH gebaut. Im Objekt nutzt er zwei Räume für seinen Gewerbebetrieb. Nach der Wohnflächenermittlung beträgt der Anteil 10,5 % der Gesamtwohnfläche. Bezieht man die Nutzfläche (insbesondere wegen der Garage) mit ein, so beträgt der unternehmerische Anteil nur 9,5 %. Hat der Mandant Vorsteuerabzug? Oder kann er den Anteil nicht seinem Unternehmensvermögen zuordnen, § 15 Abs. 1 S. 2 USTG? Das Finanzamt will die Aufteilung nach den Nutzflächen vornehmen und den Vorsteuerabzug versagen! Würde sich hieran etwas ändern, wenn er im Folgejahr 1/2 der Flächen umsatzsteuerpflichtig an seine Ehefrau für deren Unternehmen (mit VSt-Abzug) vermieten würde?
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