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Ein Mandant hat ein Grundstück bei einem Bauträger erworben und auf die Baukosten eine Anzahlung entrichtet. Es liegt ein gewerblicher Mietvertrag für die Ferienwohnung vor. Vor Baubeginn geht der Bauträger in Konkurs und setzt sich nach England ab. Der Mandant sitzt auf dem Grundstück und hat die Anzahlung verloren. Reicht seine bisherige unternehmerische Tätigkeit zum Abzug der Vorsteuer aus ? Zusatzfrage Einkommensteuer: Wäre die Anzahlung als Werbungskosten abzugsfähig?
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