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Die C-GmbH errichtet als Bauträger Wohn- und Geschäftshäuser. Im Jahr 2013 wurde ein Wohn- und Geschäftshaus fertig gestellt (Baubeginn 2011). Sämtliche Einheiten waren 2013 verkauft. Es sind in 2013 noch Bauleistungen abgerechnet worden. Die abzugsfähige Vorsteuer wurde wie folgt ermittelt: Soweit Einzelrechnungen für gewerbliche Einheiten vorlagen, bei denen eine Option zur Umsatzsteuerpflicht möglich war (Friseur, Rechtsanwälte, Apotheke), erfolgte der volle Vorsteuerabzug. Ansonsten erfolgte die Aufteilung nach Flächenschlüssel. Nun hat sich der Aufteilungsmaßstab in 2013 geändert. Ein geplante Wohneinheit wurde im Juli an Rechtsanwälte veräußert. Option zur Umsatzsteuerpflicht wurde im Kaufvertrag ausgeübt.Fragestellung: Für dieses Bauvorhaben sind mindestens seit 2008 Kosten mit Umsatzsteuer angefallen, z.B. Kaufvertragskosten, Planungskosten etc. Wie ermittle ich den höheren Vorsteuerabzug aus allen Kosten seit Beginn an? Erhöhe ich das Verhältnis gewerbliche Fläche zu Wohnfläche oder ermittle ich anhand der einzelnen Rechnungen (von Beginn an) mit richtigem Flächenschlüssel die abzugsfähige Vorsteuer?
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