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Unsere Mandantin ist eine Bäckerei in der Rechtsform einer GmbH. Im Oktober 2014 hat sie von einer Softwarefirma eine Teilzahlungsrechnung über Netto 23.000,00 EUR zzgl. 19% USt 4.370,00 EUR = Brutto 27.370,00 EUR erhalten. Die Ware wurde auch geliefert. Zahlungsbedingungen der Teilzahlungsrechnung sind 1.000,00 EUR sofort (was auch bezahlt wurde) und den Rest in 24 Monatsraten. Ein Schlussrechnung wurde bis jetzt noch nicht gestellt. Frage: Kann unsere Mandantin, die in der Teilzahlungsrechnung ausgewiesene Vorsteuer in dem Monat laut Rechnungsdatum abziehen oder ist der Vorsteuerabzug entspr. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG möglich.
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