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Der Organträge OT ist eine polnische sp. z.o.o. (GmbH) mit Sitz in Polen und erbringt überwiegend nach polnischem Recht umsatzsteuerfreie Ausgangsumsätze (Pflege und Betreuungsleistungen). Die deutschen Organgesellschaften T1 und T2 erbringen folgende Umsätze: T1 erbringt Umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen sowohl an Dritte sowie an den OT in Polen (nicht steuerbar, da Reverse Charge) je 1/2 T2 erbringt ausschließlich nicht steuerbare Umsatzes (Reverse Charge) an den OT in Polen (Marketing, Verwaltung, etc.) Gefährdet die Umsatzsteuerfreiheit der polnischen Umsätze des OT den Vorsteuerabzug der Deutschen Töchter als Organgesellschaften?
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