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Unser Mandant hat das Dach seiner Garage saniert und gleichzeitig eine Photovoltaik-Anlage darauf installiert. Das Finanzamt will die Vorsteuer aus der Dachsanierung nur anteilsmäßig erstatten und beruft sich dabei auf die Verwaltungsanweisung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 7.8.2012. Unser Mandant ist selbständig als Programmierer tätig, in dieser Garage steht sein Firmen-Fahrzeug. Kommt es hier nicht zum vollen Vorsteuerabzug, da die Garage komplett zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze (Photovoltaik und Programmierer) genutzt wird?
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