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Unsere Mandantin GbR ist eine Mischgesellschaft mit 4 Gesellschaftern. Bei 3 der Gesellschafter stellt die GbR-Beteiligung Sonderbetriebsvermögen bei einer KG dar, beim 4. Gesellschafter liegt Privatvermögen vor. Der einzige Geschäftsinhalt der GbR liegt in der umsatzsteuerpflichtigen Verpachtung der Immobilie an die KG. KG und Immobilie wurden nun veräußert. Somit liegt für die GbR eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Die GbR-Gesellschafter haben im Zusammenhang mit der Immobilienveräußerung erheblicher Beratungs- und Gutachterkosten, hierfür liegen ordnungsgemäße Rechnungen mit Vorsteuerausweis vor. Sind diese Vorsteuerbeträge gem. § 15 UStG abzugsfähig?
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