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§ 3a Abs. 2 UStG,B2B

Unser in Deutschland ansässiger Unternehmer installiert und repariert Maschinen vorwiegend im Drittland für Unternehmen. Wie muss für Installieren (fest verschraubte Webmaschinen etc.) bzw. Reparieren der Rechnungszusatz lauten? Die ausländische Mehrwertsteuer ist bei B&B ja nicht einzubehalten?
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