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Gedenkstein,Lieferung

Unsere Mandantin, eine Künstlerin, erhielt einen Auftrag (Gesamtbudget ca. 200.000 SFR) einer schweizerischen kantonalen Behörde zur künstlerischen Gestaltung einer Gedenkstätte. Die Gestaltung umfasst einen Gedenkstein, ein Buch und einen Internetauftritt. Fast alle aufführenden Arbeiten, außer der Textbearbeitung, finden in der Schweiz bzw. durch schweizerische Unternehmen statt. Die künstlerische Konzeption wurde in Deutschland entworfen. Das künstlerische Honorar ist mit 30.000 SFR budgetiert und im Gesamtbudget (s.o.) enthalten. Fragestellung: Wie ist der Auftrag aus deutscher umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen?
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