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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistungen,Reverse-Charge-Verfahren

Unser Mandant A ist Unternehmer und erbringt im Rahmen seines Unternehmens eine sonstige Leistung (Dienstleistung) für die Firma C mit Sitz in der Schweiz. A vermietet Geräte zur Stromversorgung oder Fernseher zur Bild- und Tonübertragung vor Ort der Veranstaltung. Die Leistung wird allerdings in Italien (Veranstaltungsort) erbracht. Wie ist die Leistung umsatzsteuerlich zu behandeln?
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