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Grundstück,Drittland,EU

Eine Architekten-GmbH erbringt Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück, welches im Drittland und in einem anderen Fall im EU-Land belegen ist, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Sind dies in Deutschland nicht steuerbare Umsätze, die jeweils im Ausland zu besteuern sind?
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