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England,Schaden

Ein deutscher Polstereibetrieb hat für einen Privatkunden (DE) ein Möbelstück neu gepolstert und bezogen. Nach Auslieferung hat der Kunde festgestellt, dass der Stoff fehlerhaft ist. Es wurde beim englischen Stofflieferanten neuer Stoff bestellt und auch geliefert. Das Möbelstück wurde daraufhin mit dem neuen Stoff nochmals bezogen. Die Arbeitsleistung für das Neubeziehen soll dem Stofflieferanten in England in Rechnung gestellt werden. Frage: Ist die Rechnung an den Stofflieferanten mit oder ohne USt zu stellen?
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