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offshore,onshore

Die Firma O. GmbH hat einen Auftrag (Werkvertrag) über die Erfüllung diverser Arbeiten offshore. Hier werden die Leistungen in einer Rechnung ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Des Öfteren wird ein anderes Unternehmen als Lieferant eingekauft. Diese Firma wiederum stellt gerne zwei Rechnungen für dieselbe Leistungserfüllung: 1. Rechnung: Offshore-Einsatz von Monteuren (Abwicklung im Werkvertragsverhältnis) – ohne Umsatzsteuer 2. Rechnung: Leistungen, die onshore stattgefunden haben, aber eigentlich zum Offshore-Einsatz gehören (z.B. Corona-Tests, Doku …) – mit Umsatzsteuer. Ist diese Verfahrensweise richtig?
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