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§ 3a Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UStG,Veranstaltungsleistung,§ 4 Nr. 21 UStG

GmbH in Deutschland bietet über Homepage Online-Sprachkurse an. Kinder und Jugendliche aus Deutschland buchen diese. Hiernach erhalten die Kinder einen Zugangslink für den Sprachkurs, Umsatz im Jahr 2021 bisher 3.000 € (daneben werden noch Umsätze gem. § 25 UStG erzielt, d.h. kein § 19 UStG). Die Lehrer sitzen in England und unterrichten live. Diese Sprachkurse bereiten u.a. auf die Abiturprüfung vor. Fragen: 1. Wo wird die USt fällig (OSS?)? 2. Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG?
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